Warum Arbeitgeberwechsel zum Problem werden

In unserem heutigen Beitrag erfahren Sie, warum ein Stellen- bzw. Arbeitgeberwechsel möglicherweise mit Komplikationen oder langen Wartezeiten verbunden sein könnte.

Vor einiger Zeit lief es noch wie folgt:

Sie sind als Pflegehelfer (Gesundheits- und Krankenpfleger in Anerkennung) oder anerkannter Gesundheits- und Krankenpfleger nach Deutschland gekommen und Ihr Visum ist an den Arbeitgeber gebunden.

Nun mussten Sie aus irgendeinem Grund den Arbeitgeber in Deutschland wechseln.

Sie haben einen Vertrag vom neuen Arbeitgeber erhalten und sind zu ihrer Ausländerbehörde gegangen.

Dort wurden die entsprechenden Formulare ausgefüllt (u.a. Stellenbeschreibung) und der neue Arbeitsvertrag vorgelegt.

Die neue Zustimmung kam je nach Ausländerbehörde in einigen Wochen bis zu einem Monat an und Sie haben mit der Arbeit beim neuen Arbeitgeber angefangen.

 

Momentan sieht dieser Prozess etwas anders aus …

Schwierigkeiten beim Arbeitgeberwechsel hatten unsere Kandidaten, die sich in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen befanden, aber wir gehen davon aus, dass dies in ganz Deutschland gelten könnte.

Von daher dachten wir uns, dass es sowohl für Arbeitgeber als auch für Kandidaten interessant wäre zu wissen, wie lange ein Arbeitgeberwechsel momentan dauern kann und vor allem welche Dokumente benötigt werden.

(Stand Mai 2021)

Momentan machen Kandidaten die folgende Erfahrung:

Bei der Ausländerbehörde, werden der neue Arbeitsvertrag, die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ und gegebenenfalls das „Zusatzblatt A“ abgegeben. Diese Dokumente werden vom Arbeitgeber ausgefüllt. 

Anschließend werden diese Dokumente an die Bundesagentur für Arbeit geschickt, die sich daraufhin beim Arbeitgeber meldet und zusätzlich nach folgenden Dokumenten verlangt:

Defizitbescheid

(„Feststellungsbescheid bzw. Defizitbescheid der zuständigen Anerkennungsstelle“)

Ausbildungsplan

(„Weiterbildungsplan – Der Plan muss zeitlich und inhaltlich in einen theoretischen und praktischen Teil, entsprechend dem Bescheid der Anerkennungsstelle, gegliedert sein.“)

Bestätigung über die Beschäftigung im Anschluss an die positiv abgeschlossene Maßnahme mit dem zu erwartendem Bruttogehalt.

Wir würden Ihnen empfehlen den Arbeitgeberwechsel erst zu beantragen, nachdem sie alle oben genannten Dokumente vorliegen haben.

 

Folgende Aspekte sind zu beachten:

Ein Defizitbescheid aus dem Bundesland, in dem Sie arbeiten wollen, liegt vor

Selbst wenn Sie einen Defizitbescheid haben, kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber den Ausbildungsplan nicht rechtzeitig erstellen kann. Daher wäre es sicherer, zuerst den Ausbildungsplan vom Arbeitgeber anzufordern und erst dann einen Antrag auf Arbeitgeberwechsel zu beantragen.

Sie haben einen Defizitbescheid aus einem anderen Bundesland

In diesem Fall muss die Abgabe ihrer Dokumente aus dem Bundesland, welches den Defizitbescheid erstellt hat, an das Regierungspräsidium des gewünschten Bundeslandes beantragt werden. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein solcher Abgabeprozess zwischen 2 und 2,5 Monaten und in manchen Fällen auch länger dauern kann.

In manchen Fällen dauert die Abgabe Ihrer Dokumente länger als die Erstellung eines neuen Defizitbescheides.

Hier wäre es daher ratsam, den Defizitbescheid aus dem neuen Bundesland abzuwarten, bevor man einen Arbeitgeberwechsel beantragt.

Problem: In dem geschilderten Fall kann Ihr Arbeitgeberwechsel 2-3 Monate dauern.

*Wenn Sie den Arbeitgeberwechsel vor Erhalt aller Dokumente beantragen, werden Sie wahrscheinlich um mehrere Fristverlängerungen bitten müssen und wenn Sie daraufhin in etwa 2 Monaten nicht alle Dokumente bei der Bundesagentur für Arbeit abgegeben haben, können Sie mit einer Ablehnung des Arbeitgeberwechsels rechnen.

 

Erfahrung nach Erhalt der Zustimmung:

Sobald die neue Zustimmung da ist, benötigt man einen Termin bei er zuständigen Ausländerbehörde.

Wenn man noch nicht umgezogen ist ⇒ Termin bei der bisherigen Ausländerbehörde

Wenn man umgezogen ist und es schnell gehen muss, muss man sich beim Bürgermeldeamt des neuen Ortes anmelden und kann dann die Anmeldebestätigung an die bisherige Ausländerbehörde schicken, damit die Zuständigkeit wechselt (*dieser Prozess findet normalerweise bei Anmeldung in einem neuen Ort auch automatisch statt – die Anmeldebestätigung kann nur geschickt werden, um den Prozess noch etwas zu beschleunigen).

Anschließend benötigt man einen Termin in der neuen Ausländerbehörde, um sich den Aufenthaltstitel eintragen zu lassen.

Man erhält eine neue Fiktionsbescheinigung, in der der neue Arbeitgeber steht.

Etwa 4 Wochen später benötigt man noch einen Termin, um sich seine Aufenthaltstitelkarte abzuholen.

(Mit der neuen Fiktionsbescheinigung kann man bereits arbeiten)

Stand: 3.2.2023

Wenn Sie von einem Bundesland in ein anderes wechseln, kann der Prozess des Arbeitgeberwechsels genauso lange oder länger dauern, als die Beantragung eines Visums!!!

Zusammenfassung aller momentan benötigten Dokumente für einen Arbeitgeberwechsel (24.05.2021)

Arbeitsvertrag

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

gegebenenfalls Zusatzblatt A

Defizitbescheid

Ausbildungsplan

gegebenenfalls Bestätigung über die Beschäftigung im Anschluss an die positiv abgeschlossene Maßnahme mit dem zu erwartendem Bruttogehalt.

Wir hoffen, dass dieser Beitrag hilfreich war und für weitere Beiträge dieser Art können Sie gerne unserem Blog folgen.

Ihr Jobs & Spirit Team

Letzte Änderung am 4.1.2023

(unsere Erfahrung zu diesem Thema hat sich seither nicht geändert)

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