Ich habe vor, in Deutschland zu arbeiten.

Was sollte ich beachten? Was ist wichtig?

Schulung

Reguläre Schulung:

Als reguläre Schulung wird entweder eine Schulung ohne Unterbrechung (mindestens 4-jährige Schulung) oder ein Universitätsabschluss gesehen.

Umschulung:

  • Nach abgeschlossenem Schulabschluss in einem anderen Bereich werden noch mindestens 2 Jahre Umschulung (ohne Praktikum) zum Gesundheits- und Krankenpfleger gemacht.
  • Als Umschulung wird auch jede Schulung angesehen, die unterbrochen und danach beendet wurde und mindestens 2 Jahre (ohne Praktikum) gedauert hat.

*Beide Schulungsarten erfordern ein Staatsexamen

Arbeitgeber

Kandidat*innen mit einem regulären Schulabschluss können zwischen einem Arbeitsplatz in einem Krankenhaus oder Heim wählen, Umschüler dagegen werden fast ausschließlich von Heimen und sehr selten in Krankenhäusern angenommen.

Sprache

Für ein Visum benötigt man mindestens ein deutsch B1 Sprachzertifikat.

Für die Anerkennung wird ein B2 Sprachzertifikat benötigt.

In manchen Bundesländern wird das B2 Sprachzertifikat bereits vor dem Beginn der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung verlangt und manchmal sogar vor der Erstellung des Defizitbescheids.

Im Moment anerkannte Sprachzertifikate sind: Goethe, ÖSD, ECL (telc: nur wenn es in Deutschland abgelegt wurde)

Beachten können Sie auch, dass Sie Deutsch generell im Norden Deutschlands leichter verstehen werden als im Süden (Dialekte).

Anpassungslehrgang 

vs 

Kenntnisprüfung

Vereinfacht gesagt kann man sich einen Anpassungslehrgang wie ein längeres Praktikum in verschiedenen Abteilungen eines Krankenhauses (oder anderen passenden Institutionen) vorstellen.

Eine Kenntnisprüfung ist, wie der Name schon sagt, eine Prüfung, die sich aus einer mündlichen/theoretischen und einer praktischen Prüfung zusammensetzt. Vor der Prüfung werden Sie in einem Vorbereitungskurs auf alles vorbereitet.

Genauere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.jobsandspirit.com/de/anerkennungsverfahren/

Kosten

Man sollte darauf achten, dass der Arbeitgeber die Kosten für B2 Sprachkurse in Deutschland, Vorbereitungskurse für die Kenntnisprüfung oder den Anpassungslehrgang trägt.

Mieten und Lebenshaltungskosten: Achten Sie darauf, dass beispielsweise München, Berlin, Frankfurt und Stuttgart sehr hohe Mieten und Lebenshaltungskosten haben und in kleineren Städten zum Teil erheblich geringere Mieten und Lebenshaltungskosten anfallen, was von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Der Unterschied zwischen einem billigen oder teuren Ort kann zum Teil doppelt so teuer sein.

https://www.deutschlandatlas.bund.de/DE/Karten/Wie-wir-wohnen/040-Mieten.html

Familienzusammenführung Kosten

Eine Familienzusammenführung ist vor der Anerkennung möglich, wenn grob gesagt im Schnitt etwa 1400 € Euro netto für ein Ehepaar ohne Kinder übrig bleiben, bei ungefähr 500 € Miete (Stand 2021 – Beträge ändern sich jedes Jahr).

Vorläufige Unterkunft

Achten Sie darauf, dass der Arbeitgeber Ihnen eine vorläufige Unterkunft zur Verfügung stellen kann.

Start des Anerkennungsverfahrens

Beachten Sie, dass der Anerkennungsprozess nach Ihrer Ankunft in Deutschland nicht sofort starten kann, da meist noch administrative Vorkehrungen getroffen werden müssen, was bis zu einem Monat dauern kann. Aber Sie müssen auch auf jeden Fall darauf achten, dass Sie nach Ankunft Ihr Anerkennungsverfahren zeitnahe beginnen, da Ihre Anerkennung nach Paragrafen 16d Aufenthaltsgesetz innerhalb von 24 Monaten (18 + 6) nach ihrer Ankunft abgeschlossen sein muss.

Erfahrene Arbeitgeber wissen das und achten darauf. Wenn nach 3 Monaten nichts passiert, sollte man nachfragen.

Impfungen

Sie müssen mindestens 3 Mal mit den in Deutschland anerkannten Impfstoffen gegen Covid geimpft worden sein oder 2 Mal geimpft und 1 Mal genesen sein. (Im Jahr 2024 wird sich nicht mehr streng daran gehalten.)

Anerkannte Impfstoffe: Biontech-Pfizer, Johnson & Johnson, Astra Zeneca und Moderna

Außerdem müssen Sie gegen Masern geimpft sein.

Letzte Änderung am 4.1.2023