
Familienzusammenführung – Drittstaaten
In diesem Blog erfahren Sie, wo Sie Ihre Familienzusammenführung beantragen können, wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, welche Dokumente Sie dazu benötigen und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Dieser Blog dient nur zur Vereinfachung und Veranschaulichung der Familienzusammenführung und wir würden Ihnen raten, sich auf jeden Fall sorgfältig die entsprechenden Merkblätter dazu auf der Seite der Botschaft durchzulesen. Die Links dazu finden Sie weiter unten.
Wo kann ich einen Antrag auf Familenzusammenführung stellen?
Der Antrag auf Familienzusammenführung für Personen aus Drittstaaten muss im Heimatland in der Deutschen Botschaft gestellt werden, dies kann nicht in Deutschland erfolgen.
Wie sehen die Schritte im Einzelnen aus?
1. Beantragung Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Auslandsvertretung
2. Weiterleitung Ihres Antrags an die für Sie zuständige Ausländerbehörde in Deutschland
3. Termin zum persönlichen Vorsprechen im Ausländeramt für den in Deutschland lebenden Partner
4. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde an die deutsche Auslandsvertretung
5. Die deutsche Auslandsvertretung entscheidet über das Visum zur Familienzusammenführung
6. Nach erfolgter Einreise: Anmeldung Wohnsitz im zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche
7. Beantragung Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt
Welche Dokumente benötige ich?
Die hier aufgeführten Beispiele beziehen sich auf das Merkblatt aus Ägypten, müssten aber für andere Länder gleich oder sehr ähnlich sein. Links zu den einzelnen Ländern finden Sie unten. (Stand 2.3.2023)
*Alle Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch oder mit einer Übersetzung ins Deutsche durch einen von der Botschaft anerkannten Übersetzer vorgelegt werden.
*Alle ägyptischen und syrischen öffentlichen Urkunden müssen in übersetzter, beglaubigter und legalisierter Form vorgelegt werden. Alle anderen ausländischen öffentlichen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.
- Reisepass (noch mind. 6 Monate über das geplante Reisedatum hinaus gültig) – Original und 2 Kopien für jedes Familienmitglied
und 2 Kopien des Reisepasses des in Deutschland lebenden Ehepartners (kein Original in diesem Fall)
- Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Antragsformulare mit Belehrung (separat unterschrieben) – den Antrag finden Sie hier: videx-national.diplo.de – weiter unten erklären wir Ihnen, wie Sie den Antrag für Ihre Familienangehörigen ausfüllen können (muss für Ehegatten/-in im Ausland und Kindern ausgefüllt werden)
- 3 aktuelle/biometrische Passbilder (für alle Familienmitglieder, die nach Deutschland nachkommen wollen)
- Legalisierte Heiratsurkunde – Original und 2 Kopien
- aktueller (nicht älter als 3 Monate) legalisierter Auszug aus dem Familienregister – Original und 2 Kopien
- Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate), der in Deutschland lebenden Referenzperson – 2 Kopien
- 2 Kopien des aktuellen Aufenthaltstitels des Ehegatten/-in in Deutschland
- Nachweis des Lebensunterhalts – Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate – 2 Kopien
- Wohnraumnachweis in Form eines Mietvertrages des/der in Deutschland lebenden Ehepartners/-in – 2 Kopien
- A1 Sprachzertifikat des Ehegatten/-in im Ausland – 2 Kopien
- Legalisierte Geburtsurkunde des Kindes – Original und 2 Kopien
- ggf. Vaterschaftsanerkennung samt Zustimmung der Mutter sowie Nachweis über die Sorgerechtslage, wenn die Eltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet waren – Original und 2 Kopien
- C1 Sprachzertifikat für Kinder ab 16 Jahren – Original und 2 Kopien
*Falls das Kind alleine oder mit nur einem Elternteil nach Deutschland reisen soll, wird Folgendes benötigt:
Entweder die notariell beglaubigte und legalisierte Zustimmungserklärung des anderen Elternteils, zur Ausreise und zum dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland
oder
gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss, der die Ausreise und den Aufenthalt des Kindes erlaubt
Wo finde ich die richtigen Merkblätter?
Ägypten: https://bit.ly/41FP0Mr
Albanien: https://bit.ly/41EwrIw
Bosnien und Herzegowina: https://bit.ly/3KRa0tG
Kosovo: https://bit.ly/3Ztdtm8
Serbien: https://bit.ly/3IFWGpi
Tunesien:
Allgemein/Übersicht https://bit.ly/3y2vJqC
Ehegatte https://bit.ly/3KTV0v7
Kindernachzug https://bit.ly/3Y8cHdj
Wie vereinbare ich einen Termin?
Die Abgabe des Visumsantrages ist nur nach fester Terminvereinbarung möglich. Antragsteller, die ohne Termin oder verspätet zu ihrem Vorsprachetermin kommen, können keinen Visumantrag abgeben.
Die Terminvergabe erfolgt selbstständig und unentgeltlich online über das Terminvergabesystem der Botschaft.
Um das richtige Terminvergabesystem zu finden, gehen Sie auf die Seite Ihrer Botschaft. Zur Hilfe können Sie auf die oben aufgeführten Links klinken und von dort aus das Terminvergabesystem suchen.
Wie viel Wohnraum benötige ich?
Jedes Bundesland hat zu dieser Bedingung eigenen Regelungen, aber Sie müssten auf der sicheren Seite sein, wenn Sie für jedes Familienmitglied mit etwa 12 Quadratmetern rechnen und für Küche und Bad noch jeweils 10 Quadratmeter mit einberechnen.
Wie viel muss ich verdienen?
Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert sein. Das bedeutet, dass das Einkommen der Familie (Eltern bzw. Ehepartner*in) reichen muss, um Ernährung, Kleidung, Wohnung und die Krankenversicherung sowie weitere Grundbedürfnisse zu bezahlen. Das Kindergeld, Elterngeld, der Kinderzuschlag oder BAföG werden dabei zum Einkommen der Eltern hinzugerechnet.
Es ist schwer einen konstanten gleichbleibenden Betrag zu errechnen, da sich die Bedarfssätze ständig ändern.
Grob geschätzt sind etwa 1400 Euro netto notwendig für einen Nachzug von einem Ehegatten und einem Kind.
Wie fülle ich den Antrag für Ehegatten/-in und Kinder aus?
Der Antrag muss online ausgefüllt, als PDF abgespeichert, ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.
Den Antrag finden Sie hier:
https://videx-national.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt
Ausfüllen des Antrags für den/die Ehepartner/-in
*Wir werden nicht auf jedes Feld des Antrags eingehen, sondern nur Teile des Antrags erklären, die nicht selbstverständlich sind.
Sie suchen aus der Leiste „Erlernter Beruf“ Ihren Beruf heraus und die anderen Felder ohne * können sie leer lassen.
Für den „Zweck des Aufenthalts in Deutschland“ suchen Sie die Option „Familiennachzug“ aus und für die „Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes in Deutschland“ für die Option „von“ müssen Sie das Ankunftsdatum schätzen und wenn Sie dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, tragen Sie für die Option „bis“ unbefristet ein.
In der Kategorie „Referenz“ müssen die Angaben des Arbeitgebers des Ehepartners, der sich bereits in Deutschland befindet, eingetragen werden. Notwendig sind nur die Felder, die mit einem *Sternchen versehen sind.
Unser letzter Kandidat hat diesen Teil hauptsächlich leer gelassen. Sie müssen nur die Postleitzahl und den Ort, wo Sie in Deutschland leben werden, eintragen.
Es kann sein, dass Sie noch keine Krankenversicherung in Deutschland geschlossen haben und daher kann das letzte Kästchen neben dem „ja“ leer bleiben.
Ausfüllen des Antrags für die Kinder
Bei den Kindern müssen Sie unter Angaben zu den Ehegatten/-in natürlich nichts eintragen, ansonsten werden alle persönlichen Daten für das Kind eingetragen, inklusive der Angaben zu den Eltern.
In den meisten Fällen wird Ihr Kind noch keinen Beruf haben, also können Sie die Option „Ohne Beruf“ wählen und dann bei „weiteren Angaben“ genauer definieren, was zutrifft. In vielen Fällen könnte, wie in unserem Beispiel, Schüler oder Schülerin passen.
Bei den Kategorien Reisedaten und Referenz können Sie das Gleiche schreiben, wie beim Elternteil. Siehe oben.
„Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland beschritten?“
Hier können Sie Folgendes schreiben: DURCH DIE ELTERN
Sie müssen auch hier die Postleitzahl und den Ort, wo das Kind in Deutschland leben wird, eintragen.
„Wie werden Sie untergebracht sein?“
Hier wählen Sie „Sonstiges (bitte erläutern)“ ein und schreiben „MIT DEN ELTERN“ in das Feld.
Es kann sein, dass Sie noch keine Krankenversicherung für das Kind in Deutschland geschlossen haben und daher kann das letzte Kästchen neben dem „ja“ leer bleiben.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Übersicht geholfen hat. Folgen Sie uns für weitere nützliche Informationen oder melden Sie sich direkt bei uns :).
Ihr Jobs & Spirit Team
Letzte Änderung am 2.3.2023
