Alle Informationen zum Anerkennungsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu allen Inhalten zum Anerkennungsverfahren und alles was damit verbunden ist.

Kurzübersicht:

Spracherwerb (B1/B2)

Anerkennungsprozess

(Defizitbescheid / Anpassungslehrgang / Kenntnisprüfung / benötigte Dokumente)

Wie erhalte ich mein Visum?

Terminvereinbarung für das Visum bei der Botschaft

Behördengänge

Spracherwerb

Für ein Visum ist mindestens ein B1 Sprachzertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) notwendig und für die Anerkennung ein B2 Niveau. Das B2 Sprachzertifikat kann auch in Deutschland erlangt werden.

Falls Sie bereits über ein B1 Niveau verfügen, finden Sie hier eine App, mit der Sie Ihr Deutsch in der Pflege spielerisch verbessern können.

https://www.ein-tag-deutsch.de/ 

Weitere hilfreiche Links zum Deutsch lernen und Deutschkenntnissen:

https://www.deutsch-am-arbeitsplatz.de/ 

https://www.make-it-in-germany.com/de/

https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/

Zukünftig wird der Sprachnachweis auf Basis eines B2-Fachsprachtests, also für die Fachsprache Pflege erfolgen. Einige Bundesländer bereiten die Umstellung bereits vor. Zunächst soll diese B2-Fachsprachprüfung in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingeführt werden. Es werden allgemeine Sprachkurse angeboten sowie solche, die speziell für die Berufsausübung in Pflegeberufen vorbereiten.

Die „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung“ – kurz DeuFöV – ist die gesetzliche Grundlage, auf der Berufsprachkurse für die deutsche Sprache durchgeführt werden. Für die Durchführung der DeuFöV-Kurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Hierfür lässt das BAMF öffentliche und private Träger zu. Für Personen in der Anerkennungsphase ihres ausländischen Berufsabschlusses können Berechtigungen durch das BAMF erteilt werden.

Quelle: https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de/

Anerkennungsprozess

Um in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie einen sogenannten Defizit- oder Feststellungsbescheid. Wenn Sie dann nicht über genügend Arbeitserfahrung oder den entsprechenden Berufsabschluss verfügen, um eine direkte Anerkennung zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten Ihre Defizite auszugleichen:

Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

Wie läuft mein Anerkennungsverfahren ab?

Beispielhaft dargestellt für das Bundesland Hessen (müsste in den meisten Bundesländern ähnlich sein)

Antragsstellung

Formale Prüfung

Sind alle Dokumente eingereicht worden?

i

Inhaltliche Prüfung - Gleichwertigkeitsprüfung

a) keine wesentlichen Unterschiede ⇒ direkte Anerkennung

b) wesentliche Unterschiede ⇒ können durch Berufserfahrung ausgeglichen werden ⇒ direkte Anerkennung

c) wesentliche Unterschiede ⇒ können nicht durch Berufserfahrung ausgeglichen werden ⇒ keine direkte Anerkennung ⇒ Defizitbescheid

h

Feststellungsbescheid (Defizitbescheid)

Wahl zwischen:

a) Anpassungslehrgang

b) Kenntnisprüfung

Was ist eine Kenntnisprüfung?

Eine Kenntnisprüfung ist, wie der Name schon sagt, eine Prüfung, die sich aus einer mündlichen/theoretischen und einer praktischen Prüfung zusammensetzt. Vor der Prüfung werden Sie in einem Vorbereitungskurs auf alles vorbereitet. Die Dauer dieser Vorbereitung unterscheidet sich je nach Bundesland und Organisator. Je nach Bundesland kann man den Vorbereitungskurs manchmal mit einem B1 Sprachzertifikat gestartet werden, jedoch wird überwiegend ein B2 Sprachzertifikat verlangt.

In Ihrem Defizitbescheid finden Sie genauere Angaben dazu, auf was Sie spezifisch im praktischen und mündlichen Teil der Prüfung geprüft werden. Kandidat*innen mit einer regulären Schulung (4 Jahre Mittelschule) werden üblich im praktischen Teil auf  2 Pflegesituationen geprüft und Umschüler*innen (2 Jahre Mittelschule) auf 4 Pflegesituationen.

Wir arbeiten momentan überwiegend mit Lingoda zusammen, wo vor dem Vorbereitungskurs auch ein B2-Sprachkurs angeboten wird, falls nur ein B1 Sprachzertifikat vorliegt. Wie die Vorbereitung bei Lingoda im Detail aussieht, können Sie hier nachlesen:

Was ist ein Anpassungslehrgang?

Der Anpassungslehrgang besteht aus einem praktischen Teil und einem Abschlussgespräch.

Vereinfacht gesagt kann man sich einen Anpassungslehrgang wie ein längeres Praktikum in verschiedenen Abteilungen eines Krankenhauses (oder anderen passenden Institutionen) vorstellen. Der Anpassungslehrgang endet mit einem Abschlussgespräch, in welchem entschieden wird, ob der Anpassungslehrgang erfolgreich beendet wurde. Für den praktischen Teil der Ausbildung werden dem Arbeitnehmer Praxisanleiter zur Seite gestellt. Die Dauer des Anpassungslehrgangs und die notwendigen Abteilungen, die durchlaufen werden müssen, werden auch hier im Defizitbescheid bestimmt.

Je nach Bundesland und Defizitbescheid wird die Dauer des Anpassungslehrgangs auf unterschiedliche Weise angegeben, häufig erfolgt diese Angaben in Stunden. In vielen Fällen lassen sich auch Monatsangaben finden. Unserer Erfahrung nach ist die oberste Grenze für die Dauer eines Anpassungslehrgangs meist 9 Monate.

Wichtig ist, sich bei beiden Optionen vorher mit dem Arbeitgeber abzusprechen und zu sehen, ob die notwendigen Einrichtungen oder Abteilungen überhaupt zur Verfügung stehen.

Vereinfachte Kurzübersicht benötiger Dokumente

*Für nicht anerkannte Kandidat*innen (alle Dokumente müssen in der Muttersprache und auf Deutsch zugeschickt werden)

Kandidat*innen mit einem Hochschulabschluss (Bachelor oder Master) reichen in der Regel folgende Unterlagen ein:

  • Lebenslauf mit Bild (nur auf Deutsch)
  • Diplom der abgeschlossenen Hochschulausbildung
  • Transcript of records / Datenabschrift
  • B1 oder B2 Sprachzertifikat (in Deutschland akzeptiert werden nur: Goethe, ÖSD, ECL und telc)

Unterlagen für Kandidat*innen mit Sekundarschulbildung

  • Lebenslauf mit Bild (nur auf Deutsch)
  • Diplom der abgeschlossenen Mittelschulausbildung
  • Zeugnisse der 1.-4. Klasse
  • Staatsexamen
  • Praktikumsbescheinigung
  • Fächerliste
  • B1 oder B2 Sprachzertifikat (in Deutschland akzeptiert werden nur: Goethe, ÖSD, ECL und telc)
  • Berufslizenz (nur in bestimmten Ländern)
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Unterlagen für bereits anerkannte Kandidat*innen

  • Lebenslauf mit Bild (nur auf Deutsch)
  • Urkunde (nur auf Deutsch)
  • B2 Sprachzertifikat (in Deutschland akzeptiert werden nur: Goethe, ÖSD, ECL und telc)

Da jedes Bundesland die Dokumente in anderer Form verlangt, ist es am sichersten, wenn Sie zunächst die Kopien aller Ihrer Originaldokumente in der Botschaft beglaubigen und anschließend von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerin oder Übersetzer übersetzen lassen.

WICHTIG! Am besten wäre es jedoch, dass Sie uns kontaktieren, bevor Sie Ihre Dokumente vorbereiten, damit wir Sie spezifisch entsprechend Ihrer Situation und dem gewünschten Bundesland beraten können.

Alle Antragsformulare für den Defizitbscheid nach Bundesländern

Hier finden Sie Links zu allen Anträgen und Merkblättern für den Defizitbescheid für jedes Bundesland in Deutschland. Unter dem Link zur jeweiligen Seite befindet sich eine kurze Übersicht darüber, wie Ihre Dokumente beglaubigt und übersetzt sein müssen, ob das Bundesland auch Umschüler akzeptiert und Besonderheiten zu den jeweiligen Bundesländern, beispielsweise Sonderregelungen zu Sprachzertifikaten.

Wie erhalte ich mein Visum? – Der Einwanderungsprozess

Fachkräfteeinwanderungsgesetz / beschleunigtes Fachkräfteverfahren (FEG)

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen ist die eine Möglichkeit der Einreise, die Einreise nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) – Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht in der Theorie den Erhalt des Visums innerhalb von 4 Monaten, was in der Praxis leider nicht immer so ausfällt.

Einen kurzen und einfach Einblick können Sie sich mit Hilfe dieses anschaulichen Videos verschaffen:

Detailliertere Informationen finden Sie hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Wenn Sie wissen wollen, wie der gesamte Prozess praxisnah im Detail am Beispiel von Rheinland-Pfalz aussieht, können sie unseren Blog lesen:

Verfahren nach § 26 Abs.2 BeschVO-Westbalkanregelung – ARZ

Diese Möglichkeit der Zuwanderung kommt für unsere Kandidat*innen nur in Frage, wenn Sie eine bosnische Staatsbürgerschaft, einen Sitz in Bosnien und Herzegowina und eine reguläre Schulung haben (Umschüler kommen leider nicht in Frage).

Alle notwendigen Informationen mit genauer Anleitung zum Beantragen eines Visums auf diesem Wege finden Sie in unserem Blog.

Diese beiden Prozesse werden momentan hauptsächlich von uns unterstützt.

Weitere Möglichkeiten finden Sie in der Broschüre und hier:

https://www.bamf.de/

https://www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Fachstelle_Beratung_und_Qualifizierung/IQ_Handout_16d_Aufenthaltsgesetz_DE.pdf

Terminvereinbarung für das Visum bei der Botschaft

Sie haben endlich Ihre Vorabzustimmung und alle notwendigen Dokumente für das Visum erhalten und was jetzt? Jetzt können Sie einen Termin bei der Botschaft vereinbaren. Falls Sie Hilfe dabei benötigen, können Sie sich direkt an jemanden aus unserem Team wenden.

Für unsere serbischen und bosnischen Kandidat*innen haben wir sogar alles in unseren Blogs zusammengefasst.

Behördengänge nach der Ankunft in Deutschland

Hier nur eine kurze Übersicht, der Dinge, die erledigt werden müssen, sobald Sie nach Deutschland kommen:

Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde

(Einwohnermeldeamt/Landratsamt etc.)

-> Hier sollten Sie ihre Steuernummer erhalten

Anmeldung bei Ausländeramt/Ausländerbehörde

Kontoeröffnung

Anmeldung bei der Krankenkasse

(Bei diesem Schritt können wir Ihnen helfen. Dazu können Sie uns gerne ein paar Tage vor Ihrer Ankunft in Deutschland kontaktieren.)