Arbeitnehmer

Sie sind Gesundheits- und Krankenpfleger*in und auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland? Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.

Viele der Informationen, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen, finden Sie in der Informationsbroschüre „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, die Sie hier herunterladen können.

Vermittlungs- und Anwerbeprozess

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Arbeitgeber in einem von Ihnen gewünschten Bundesland und:

  • begleiten Sie von der Bewerbungsphase bis hin zur Vertragsunterzeichnung und Anerkennung
  • sind jederzeit Ansprechpartner bei Problemen/Fragen
  • organisieren das Vorstellungsgespräch (meistens Zoom)
  • helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch
  • helfen und unterstützen Sie im Visumverfahren
  • helfen beim Anerkennungsverfahren
  • füllen gemeinsam Anerkennungsanträge aus
  • helfen bei der Kommunikation mit dem Arbeitgeber und den Behörden
  • wir organisieren eine vorläufige Unterkunft
  • stehen Ihnen kurzum bei allen Fragen kostenlos zur Verfügung!

 

Wie sieht unsere Zusammenarbeit aus:

  1. Sie nehmen Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihre Wünsche
  2. Sie schicken uns alle benötigten Dokumente
  3. Wir erstellen ein Profil für sie (möglicherweise benötigen wir zusätzliche Informationen von Ihnen)
  4. Wir suchen einen Arbeitgeber
  5. Nachdem wir uns auf einen Arbeitgeber geeinigt haben, vereinbaren wir ein Vorstellungsgespräch
  6. Nach der Zusage vom Arbeitgeber helfen wir Ihnen in allen weiteren Prozessen

Hier nun eine vereinfachte Übersicht des Vermittlungsprozesses

Erstkontakt

Vorbereitung

Vorstellungsgespräch

Arbeitsvertrag

Beschaffung notwendiger Dokumente und Visaverfahren

Organisation des Transports und Ankunft in Deutschland

E
E
E

Dauer: 3-6 Monate für Bewerber*innen mit einem B1 Sprachzertifikat

C

Ankunft in Deutschland

Behördengänge

Arbeitsbeginn

Berufsanerkennung und B2 Sprachkurs und -Prüfung

E
E

Dauer: 6-12 Monate

Hier finden Sie die etwas spezifischere Übersicht des Vermittlungsprozesses

Erstkontakt / Vorbereitung

1-2 Wochen

C

Vorstellungsgespräch / Arbeitsvertrag

1-2 Wochen

C
i

Defizitbescheid

C
D
E
E
D
R

Defizitbescheid aus passendem Bundesland liegt vor

keine Wartezeit

Q

Defizitbescheid liegt nicht vor oder ist aus einem anderen Bundesland

2-4 Monate

C

Visumsprozess

C
D
E

FEG - Fachkräfteeinwanderungsgesetz - § 81a AufenthG

ARZ - § 26 Abs. 2 BeschVO - Westbalkanregelung

1-2 Monate

E
C
D
E
E
D
R

Mit Defizitbescheid

1 Monat

Q

Ohne Defizitbescheid

3-5 Monate

C

Beantragen/Erhalt des Visums bei der Botschaft // Anreiseplanung / Anreisevorbereitung

1 Monat

C

Ankunft in Deutschland / Behördengänge / Arbeitsbeginn

2-4 Wochen

C
i

Anerkennungsmaßnahmen / Bei Bedarf B2 Sprachkurs

C
D
E
k

Kenntnisprüfung über Lingoda

9-12 Monate

Anpassungslehrgang

6-12 Monate

*Alle Zeitangaben können im Einzefall abweichen und sind Erfahrungswerte

Die Angaben zur Dauer Kenntnisprüfung orientieren sich an der Vorgehensweise mit einer Zusammenarbeit mit Lingoda

Die Dauer des Anpassungslehrgangs ist abhängig vom jeweiligen Defizitbescheid

ARZ § 26 Abs.2 BeschVO-Westbalkanregelung – kann momentan nur von bosnischen Staatsbürgern in Anspruch genommen werden

Wie der Visums- und Anerkennungsprozess im Detail funktionieren und was alles dazugehört, finden Sie in unserer Kategorie Anerkennungsverfahren.

Informationen zum Berufsfeld

Pflegeberufe sind geregelte oder reglementierte Berufe, dies bedeutet, dass die Ausbildung vom Staat bzw. vom Bund oder jeweiligen Bundesland geregelt wird. Um eine eine Anerkennung in Deutschland zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Berufszulassung stellen.

Seit 2020 gibt es die Berufsbezeichnung „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“, die langfristig, die bisherigen Bezeichnung ablösen sollte, aber in vielen Bundesländern werden noch folgende Bezeichnungen benutzt: Altenpfleger*in – Gesundheits- und Krankenpfleger*in – Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in

Falls Sie wissen wollen, was genau der Unterschied zwischen all diesen Bezeichnungen ist und wie Ihr Defizitbescheid von den Gesetzen betroffen sein könnte, lesen Sie gerne unseren Blogeintrag.

In der Medizinbranche gibt es verschiedene Arbeitsbereiche, wobei wir momentan hauptsächlich Gesundheits- und Krankenpflegern*innen und Pflegefachfrauen/Pflegefachmännern, die in einem Krankenhaus oder Heim arbeiten wollen, weiterhelfen können.

Was die Aufgaben betrifft, die in Deutschland auf Sie warten, müssen Sie sich dessen bewusst sein, dass auf

  • Grundpflegerische Tätigkeiten (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung/ Prophylaxen)
  • Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation

sehr großer Wert gelegt wird. Dies gilt sowohl für Pflegehilfskräfte, als auch für Pflegefachkräfte.

Zu Aufgaben und Arbeitsfeldern von Pflegekräften finden Sie hier mehr Informationen:

https://berufenet.arbeitsagentur.de/

http://www.kompetenzen-gesundheitsberufe.de/

Informationen zur Erwerbstätigkeit – Rechte und Pflichten

Bevor Sie nach Deutschland kommen, wäre es von Vorteil über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer aufgeklärt zu sein. Hierzu finden Sie in der oben angeführten Informationsbroschüre „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ eine Zusammenfassung, die nicht viel kürzer sein kann.

Als Pflegekraft in Deutschland sind Sie sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie automatisch Mitglied in verschiedenen Versicherungen sind. Es wird also ein bestimmter Betrag von Ihrem Gehalt automatisch abgezogen und in Versicherungen eingezahlt.

Pflichtversicherungen sind:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung