Ihr Weg als Pflegefachkraft nach Deutschland

Wir begleiten Sie – Schritt für Schritt.

Kontaktieren Sie uns.

Sie möchten als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Zusätzliche Informationen gibt es in der Broschüre „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, die hier zum Download zur Verfügung steht.

Wie sieht unsere Zusammenarbeit aus?

1. Erstkontakt / Vorbereitung

Sie nehmen Kontakt mit uns auf und schildern uns im ersten Gespräch Ihre Wünsche

Wir testen Ihr Sprachniveau und bieten Ihnen anhand Ihrer fachlichen Erfahrung einen Arbeitgeber an

Anschließend testen wir Ihr Fachwissen genauer und bereiten Sie auf das Bewerbungsgespräch vor

Bei Interesse schicken Sie uns die notwendigen Dokumente für die Erstellung eines Bewerberprofils (CV, Sprachzertifikat, Reisepass und Defizitbescheid – falls vorhanden)

2. Vorstellungsgespräch / Arbeitsvertrag

Wir erstellen ein Profil für den Arbeitgeber und reichen es ein

Wir stimmen mit Ihnen einen Termin für das Bewerbungsgespräch ab

Beim Vorstellungsgespräch ist, falls möglich, immer jemand von uns mit dabei, um Sie zu unterstützen 

Wenn Sie eingestellt werden, erhalten Sie einen Arbeitsvertrag

3. Vorbereitung des Visaverfahrens und benötigter Dokumente

Nach Erhalt des Arbeitsvertrags kümmern wir uns zunächst gemeinsam, um den gesamten Visaprozess

Wir entscheiden uns gemeinsam für ein passendes Visaverfahren

Als Nächstes müssen wir uns um den Defizitbescheid kümmern

Falls Sie schon einen Defizitbescheid haben,  helfen wir Ihnen dabei, diesen in das richtige Bundesland abgeben zu lassen (falls er sich nicht schon im richtigen Bundesland befindet)

Falls Sie noch keinen Defizitbescheid haben, helfen wir Ihnen bei der Beantragung eines neuen Defizitbescheids

Nach Erhalt des Defizitbescheids bereiten wir gemeinsam die restlichen Dokumente für das Visum vor

Anschließend werden alle Dokumente bei der Ausländerbehörde oder Botschaft eingereicht

*Unsere Dienstleistung für Sie ist kostenlos, aber Sie tragen die Kosten des Verfahrens für den Defizitbescheid, der Botschaft und der Anreise.

4. Erhalt des Visums, Anreise & Behördengänge

Nach Erhalt der Vorabzustimmung können Sie einen Visatermin buchen

Nach Erhalt des Visums planen wir gemeinsam die Anreise

Notwendige Behördengänge erfolgen nach Ankunft in Deutschland (Anmeldung bei der Ausländerbehörde, Eröffnung eines Bankkontos, ärztliche Untersuchung usw.)

Jobs & Spirit unterstützt Sie dabei (so gut es aus dem Ausland geht)

5. Berufsanerkennung

In der Theorie kann das Anerkennungsverfahren über den Anpassungslehrgang oder die
Kenntnisprüfung betrieben werden, in der Praxis wird inzwischen aber nur noch sehr selten der
Anpassungslehrgang gewählt.

Kenntnisprüfung

Eine Vorbereitung auf die Prüfung ist vonnöten.

Sie besteht aus mündlicher/theoretischer und praktischer Prüfung

Dauer: 9-12 Monate

Genauere Infos unter: https://www.jobsandspirit.com/de/anerkennungsverfahren/

Kurzübersicht des Vermittlungsprozesses

Erstkontakt

Vorbereitung

Vorstellungsgespräch

Arbeitsvertrag

i

Beschaffung notwendiger Dokumente & Visaverfahren

Organisation des Transports und Ankunft in Deutschland

Dauer bis zur Ankunft in Deutschland: 3-6 Monate

Ankunft in De

Behördengänge

Arbeitsbeginn

Berufsanerkennung

 Vermittlungsprozess im Detail

Erstkontakt / Vorbereitung

1-2 Wochen

C

Vorstellungsgespräch / Arbeitsvertrag

1-2 Wochen

C
i

Defizitbescheid

C
D
E
E
D
R

Defizitbescheid aus passendem Bundesland liegt vor

keine Wartezeit

Q

Defizitbescheid liegt nicht vor oder ist aus einem anderen Bundesland

2-4 Monate

C

Visumsprozess

C
D
E

FEG - Fachkräfteeinwanderungsgesetz - § 81a AufenthG

ARZ - § 26 Abs. 2 BeschVO - Westbalkanregelung

1-2 Monate

E
C
D
E
E
D
R

Mit Defizitbescheid

1 Monat

Q

Ohne Defizitbescheid

3-5 Monate

C

Beantragen/Erhalt des Visums bei der Botschaft // Anreiseplanung / Anreisevorbereitung

1 Monat

C

Ankunft in Deutschland / Behördengänge / Arbeitsbeginn

2-4 Wochen

C
i

Anerkennungsmaßnahmen

C
D
E
k

Kenntnisprüfung über Lingoda

9-12 Monate

Anpassungslehrgang

6-12 Monate

*Alle Zeitangaben können im Einzefall abweichen und sind Erfahrungswerte

Die Angaben zur Dauer Kenntnisprüfung orientieren sich an der Vorgehensweise mit einer Zusammenarbeit mit Lingoda

Die Dauer des Anpassungslehrgangs ist abhängig vom jeweiligen Defizitbescheid

ARZ § 26 Abs.2 BeschVO-Westbalkanregelung – kann momentan nur von bosnischen Staatsbürgern in Anspruch genommen werden

Wie der Visums- und Anerkennungsprozess im Detail funktionieren und was alles dazugehört, finden Sie in unserer Kategorie Anerkennungsverfahren.