Ihr Weg als Pflegefachkraft nach Deutschland
Wir begleiten Sie – Schritt für Schritt.
Kontaktieren Sie uns.
Sie möchten als Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Zusätzliche Informationen gibt es in der Broschüre „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, die hier zum Download zur Verfügung steht.
Wie sieht unsere Zusammenarbeit aus?
1. Erstkontakt / Vorbereitung
Sie nehmen Kontakt mit uns auf und schildern uns im ersten Gespräch Ihre Wünsche
Wir testen Ihr Sprachniveau und bieten Ihnen anhand Ihrer fachlichen Erfahrung einen Arbeitgeber an
Anschließend testen wir Ihr Fachwissen genauer und bereiten Sie auf das Bewerbungsgespräch vor
Bei Interesse schicken Sie uns die notwendigen Dokumente für die Erstellung eines Bewerberprofils (CV, Sprachzertifikat, Reisepass und Defizitbescheid – falls vorhanden)
2. Vorstellungsgespräch / Arbeitsvertrag
Wir erstellen ein Profil für den Arbeitgeber und reichen es ein
Wir stimmen mit Ihnen einen Termin für das Bewerbungsgespräch ab
Beim Vorstellungsgespräch ist, falls möglich, immer jemand von uns mit dabei, um Sie zu unterstützen
Wenn Sie eingestellt werden, erhalten Sie einen Arbeitsvertrag
3. Vorbereitung des Visaverfahrens und benötigter Dokumente
Nach Erhalt des Arbeitsvertrags kümmern wir uns zunächst gemeinsam, um den gesamten Visaprozess
Wir entscheiden uns gemeinsam für ein passendes Visaverfahren
Als Nächstes müssen wir uns um den Defizitbescheid kümmern
Falls Sie schon einen Defizitbescheid haben, helfen wir Ihnen dabei, diesen in das richtige Bundesland abgeben zu lassen (falls er sich nicht schon im richtigen Bundesland befindet)
Falls Sie noch keinen Defizitbescheid haben, helfen wir Ihnen bei der Beantragung eines neuen Defizitbescheids
Nach Erhalt des Defizitbescheids bereiten wir gemeinsam die restlichen Dokumente für das Visum vor
Anschließend werden alle Dokumente bei der Ausländerbehörde oder Botschaft eingereicht
*Unsere Dienstleistung für Sie ist kostenlos, aber Sie tragen die Kosten des Verfahrens für den Defizitbescheid, der Botschaft und der Anreise.
4. Erhalt des Visums, Anreise & Behördengänge
Nach Erhalt der Vorabzustimmung können Sie einen Visatermin buchen
Nach Erhalt des Visums planen wir gemeinsam die Anreise
Notwendige Behördengänge erfolgen nach Ankunft in Deutschland (Anmeldung bei der Ausländerbehörde, Eröffnung eines Bankkontos, ärztliche Untersuchung usw.)
Jobs & Spirit unterstützt Sie dabei (so gut es aus dem Ausland geht)
5. Berufsanerkennung
In der Theorie kann das Anerkennungsverfahren über den Anpassungslehrgang oder die
Kenntnisprüfung betrieben werden, in der Praxis wird inzwischen aber nur noch sehr selten der
Anpassungslehrgang gewählt.
Kenntnisprüfung
Eine Vorbereitung auf die Prüfung ist vonnöten.
Sie besteht aus mündlicher/theoretischer und praktischer Prüfung
Dauer: 9-12 Monate
Genauere Infos unter: https://www.jobsandspirit.com/de/anerkennungsverfahren/
Kurzübersicht des Vermittlungsprozesses
Erstkontakt
Vorbereitung
Vorstellungsgespräch
Arbeitsvertrag
Beschaffung notwendiger Dokumente & Visaverfahren
Organisation des Transports und Ankunft in Deutschland
Dauer bis zur Ankunft in Deutschland: 3-6 Monate
Ankunft in De
Behördengänge
Arbeitsbeginn
Berufsanerkennung
Vermittlungsprozess im Detail
Erstkontakt / Vorbereitung
1-2 Wochen
Vorstellungsgespräch / Arbeitsvertrag
1-2 Wochen
Defizitbescheid
Defizitbescheid aus passendem Bundesland liegt vor
keine Wartezeit
Defizitbescheid liegt nicht vor oder ist aus einem anderen Bundesland
2-4 Monate
Visumsprozess
FEG - Fachkräfteeinwanderungsgesetz - § 81a AufenthG
ARZ - § 26 Abs. 2 BeschVO - Westbalkanregelung
1-2 Monate
Mit Defizitbescheid
1 Monat
Ohne Defizitbescheid
3-5 Monate
Beantragen/Erhalt des Visums bei der Botschaft // Anreiseplanung / Anreisevorbereitung
1 Monat
Ankunft in Deutschland / Behördengänge / Arbeitsbeginn
2-4 Wochen
Anerkennungsmaßnahmen
Kenntnisprüfung über Lingoda
9-12 Monate
Anpassungslehrgang
6-12 Monate
*Alle Zeitangaben können im Einzefall abweichen und sind Erfahrungswerte
Die Angaben zur Dauer Kenntnisprüfung orientieren sich an der Vorgehensweise mit einer Zusammenarbeit mit Lingoda
Die Dauer des Anpassungslehrgangs ist abhängig vom jeweiligen Defizitbescheid
ARZ § 26 Abs.2 BeschVO-Westbalkanregelung – kann momentan nur von bosnischen Staatsbürgern in Anspruch genommen werden
Wie der Visums- und Anerkennungsprozess im Detail funktionieren und was alles dazugehört, finden Sie in unserer Kategorie Anerkennungsverfahren.