Alle Informationen zum Anerkennungsverfahren
Auf dieser Seite erhalten Sie eine kompakte Übersicht über das Anerkennungsverfahren in Deutschland und alle Schritte, die dafür erforderlich sind.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Für den Erhalt eines Visums ist mindestens ein B1-Sprachzertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) notwendig und für die Anerkennung wird ein B2-Niveau verlangt, jedoch verlangen inzwischen fast alle Arbeitgeber schon ein B2-Sprachzertifikat vor der Ankunft.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sie Ihre Sätze für das Vorstellungsgespräch nicht nur auswendig gelernt haben, sondern, dass Sie sich auf Station verständigen und eine normale Unterhaltung führen können.
Fachsprachenprüfung
Falls Sie mehr über die Fachsprachenprüfung erfahren wollen und wissen möchten, ob diese für Sie relevant ist, dann finden Sie alle Informationen dazu auf der Webseite von Nice.
Falls Sie bereits über ein B1 Niveau verfügen, finden Sie hier eine App, mit der Sie Ihr Deutsch in der Pflege spielerisch verbessern können.
Anerkennungsprozess
Um in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie einen sogenannten Defizit- oder Feststellungsbescheid. Wenn Sie dann nicht über genügend Arbeitserfahrung oder den entsprechenden Berufsabschluss verfügen, um eine direkte Anerkennung zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten Ihre Defizite auszugleichen:
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
Wie läuft mein Anerkennungsverfahren ab?
Antragsstellung
Formale Prüfung
Sind alle Dokumente eingereicht worden?
Inhaltliche Prüfung - Gleichwertigkeitsprüfung
a) keine wesentlichen Unterschiede ⇒ direkte Anerkennung
b) wesentliche Unterschiede ⇒ können durch Berufserfahrung ausgeglichen werden ⇒ direkte Anerkennung
c) wesentliche Unterschiede ⇒ können nicht durch Berufserfahrung ausgeglichen werden ⇒ keine direkte Anerkennung ⇒ Defizitbescheid
Feststellungsbescheid (Defizitbescheid)
Wahl zwischen:
a) Anpassungslehrgang
b) Kenntnisprüfung
Was ist eine Kenntnisprüfung?
Die Kenntnisprüfung setzt sich aus einer theoretischen/mündlichen und einer praktischen Prüfung zusammen. Vor der eigentlichen Prüfung nehmen Sie an einem Vorbereitungskurs teil, der Sie umfassend auf alle Prüfungsinhalte vorbereitet. Die Dauer dieses Kurses variiert je nach Bundesland und Anbieter. In einigen Bundesländern können Sie den Vorbereitungskurs bereits mit einem B1-Sprachzertifikat beginnen, jedoch ist in der Regel ein B2-Sprachzertifikat erforderlich.
Wenn Sie mehr über die Kenntnisprüfung erfahren wollen, dann klicken Sie hier.
Was ist ein Anpassungslehrgang?
Der Anpassungslehrgang setzt sich aus einem praktischen Teil und einem Abschlussgespräch zusammen. Im Wesentlichen lässt sich der Anpassungslehrgang als ein längeres Praktikum in verschiedenen Abteilungen eines Krankenhauses oder einer anderen geeigneten Institution verstehen.
Am Ende des Lehrgangs findet ein Abschlussgespräch statt, in dem entschieden wird, ob der Anpassungslehrgang erfolgreich abgeschlossen wurde. Während des praktischen Teils werden den Teilnehmern Praxisanleiter zur Seite gestellt, die sie unterstützen.
Die genaue Dauer des Anpassungslehrgangs sowie die erforderlichen Abteilungen, die durchlaufen werden müssen, sind im Defizitbescheid festgelegt. Je nach Bundesland und den Vorgaben des Defizitbescheids kann die Dauer unterschiedlich angegeben werden, häufig in Stunden, aber manchmal auch in Monaten. In der Regel beträgt die maximale durchführbare Dauer eines Anpassungslehrgangs etwa 9 Monate.
Es ist wichtig, vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob die notwendigen Einrichtungen oder Abteilungen für den Lehrgang zur Verfügung stehen.
Vereinfachte Kurzübersicht benötigter Dokumente
Kandidat*innen mit einem Hochschulabschluss (Bachelor oder Master) reichen in der Regel folgende Unterlagen ein:
- Lebenslauf mit Bild (nur auf Deutsch)
- Diplom der abgeschlossenen Hochschulausbildung
- Transcript of records / Datenabschrift
- B1 oder B2 Sprachzertifikat (in Deutschland akzeptiert werden nur: Goethe, ÖSD, ECL und telc)
Unterlagen für Kandidat*innen mit Sekundarschulbildung
- Lebenslauf mit Bild (nur auf Deutsch)
- Diplom der abgeschlossenen Mittelschulausbildung
- Zeugnisse der 1.-4. Klasse
- Staatsexamen
- Praktikumsbescheinigung
- Fächerliste
- B1 oder B2 Sprachzertifikat (in Deutschland akzeptiert werden nur: Goethe, ÖSD, ECL und telc)
- Berufslizenz (nur in bestimmten Ländern)
Unterlagen für bereits anerkannte Kandidat*innen
- Lebenslauf mit Bild (nur auf Deutsch)
- Urkunde (nur auf Deutsch)
- B2 Sprachzertifikat (in Deutschland akzeptiert werden nur: Goethe, ÖSD, ECL und telc)
Da jedes Bundesland die Dokumente in anderer Form verlangt, ist es am sichersten, wenn Sie zunächst die Kopien aller Ihrer Originaldokumente in der Botschaft beglaubigen und anschließend von einer öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer übersetzen lassen.
WICHTIG! Es wäre ideal, wenn Sie uns kontaktieren, bevor Sie Ihre Dokumente vorbereiten, damit wir Sie gezielt und je nach Ihrer Situation sowie dem gewünschten Bundesland beraten können.
DEFIZITBESCHEID: Eine Übersicht aller Anträge und Dokumente für den Defizitbescheid finden Sie hier.
Wie erhalte ich mein Visum? Der Einwanderungsprozess
Fachrkäfteeinwanderungs-gesetz
beschleunigtes Fachrkäfteverfahren (FEG)
Falls Sie aus einem Drittstaat einreisen möchten, besteht die Möglichkeit, dies über das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu tun. In der Theorie ermöglicht dieses Verfahren den Erhalt eines Visums innerhalb von vier Monaten, jedoch hängt dies von vielen Faktoren ab und es kann auch länger dauern.
Einen kurzen und einfach Einblick können Sie sich mit Hilfe dieses anschaulichen Videos verschaffen:
Detailliertere Informationen finden Sie hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/fachkraefteeinwanderungsgesetz
Verfahren nach § 26 Abs.2 BeschVO-Westbalkanregelung -ARZ
Diese Möglichkeit der Zuwanderung kommt für unsere Kandidat*innen nur in Frage, wenn Sie eine bosnische Staatsbürgerschaft, einen Sitz in Bosnien und Herzegowina und eine reguläre Schulung haben (Umschüler kommen leider nicht in Frage).
Alle notwendigen Informationen mit genauer Anleitung zum Beantragen eines Visums auf diesem Wege finden Sie in unserem Blog.
Alternativ zu den genannten Möglichkeiten, bestehen weitere Einreisemöglichkeiten:
Das sogenannte „Reguläre Einreiseverfahren” nach § 18 bzw. § 16d AufenthG
die Einreise im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft
die Einreise auf Grundlage einer Vermittlungsabsprache der Bundesagentur für Arbeit
nach § 16d Abs. 4 AufenthG im Rahmen der staatlich-organisierten Anwerbung
Genauere Informationen dazu finden Sie in der Infobroschüre des Gütesiegels oder auf den Seiten von Make it in Germany.
Terminvereinbarung für das Visum bei der Botschaft
Sie haben endlich Ihre Vorabzustimmung und alle notwendigen Dokumente für das Visum erhalten und was jetzt? Jetzt können Sie einen Termin bei der Botschaft vereinbaren. Falls Sie Hilfe dabei benötigen, können Sie sich direkt an jemanden aus unserem Team wenden.
Für unsere serbischen und bosnischen Kandidat*innen haben wir sogar alles in unseren Blogs zusammengefasst.
Behördengänge nach der Ankunft in Deutschland
Hier nur eine kurze Übersicht, der Dinge, die erledigt werden müssen, sobald Sie nach Deutschland kommen:
Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde
(Einwohnermeldeamt/Landratsamt etc.)
-> Hier sollten Sie ihre Steuernummer erhalten
Anmeldung bei Ausländeramt/Ausländerbehörde
Kontoeröffnung
Anmeldung bei der Krankenkasse
(Bei diesem Schritt können wir Ihnen helfen. Dazu können Sie uns gerne ein paar Tage vor Ihrer Ankunft in Deutschland kontaktieren.)
